Die originale und hochwirksame Bactador-Technologie mit biologischen Mikroorganismen entfernt Gerüche und Flecken effektiv
und auf natürliche Weise.
Die enthaltenen Mikroorganismen leben und vervielfältigen sich durch die Aufnahme und Verdauung von Nahrung bzw. Schmutz.
Der Verdauungsprozess bewirkt, dass der aufgenommene Schmutz in Energie, Kohlendioxid und Wasser umgewandelt wird.
Durch die Vermehrung der Mikroorganismen wird dieser Prozess beschleunigt und der Fleck bzw. Geruch vollständig beseitigt.
Sobald kein Schmutz mehr vorhanden ist, sterben die Mikroorganismen ab.
- umweltschonend
- geruchsneutral
- mit Langzeitwirkung
- von Tierärzten empfohlen
Intensive Reinigung
Um Gerüche und Flecken richtig und nachhaltig zu entfernen ist es notwendig, die Geruchsquelle nicht nur zu überdecken,
sondern wirksam zu beseitigen.
Der Bactador Geruchs- und Fleckenentferner beseitigt schnell und gründlich Gerüche und Flecken in Tierumgebung und Haushalt, z.B.:
- Kot- und Urinflecken
- Haustiergerüche und Reviermarkierungen
- Schweiß, Speichel und Erbrochenes
- Speise- und Getränkeflecken
Anwendungsgebiete
Direkte Tierumgebung:
Katzentoiletten, Decken, Körbchen, Kratzbäume, Käfige und Transportboxen.
Haushalt und Gewerbe:
Möbel, Teppichböden,Polster, Auto, Fliesen,Mülleimer, WC.
Tierärtzliche Einrichtungen:
Arztpraxen, Wartezimmer,Tierställe, Aufwachräume, Tierheime, Tierpensionen.
Anwendung
Vor Gebrauch Flasche gut schütteln.
Vor Beginn der Reinigung, sollten die Verschmutzungen grob beseitigt werden.
Anschließend das Bactador - Spray auf die betroffenen Stellen aufbringen und trocknen lassen.
Nicht mit Wasser nachspülen.
Bei hartnäckiger Verschmutzung sollte der Vorgang wiederholt werden.
Nicht zum Verzehr geeignet.
Flasche nicht direktem Sonnenlicht aussetzen.
Vor Frost schützen.
Nicht mit anderen Reinigern verwenden.
Kennzeichnung der Inhaltsstoffe gemäß Verordnung (EG) Nr. 648/2004:
Mikroorganismen Kl. 1, < 1% Anionische Tenside, < 1% Nichtionische Tenside, Duftstoffe, Konservierungsmittel (Phenoxyethanol).
Kennzeichnung in Bezug auf die Dosierung (Verordnung (EG) Nr. 648/2004 Anhang VII.B).